AGB
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von Filmwerken und sonstigen Video-Produktionen (im Folgenden "Werk" genannt) zwischen Moritz Löser, handelnd unter MLVisuals (im Folgenden "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber" genannt). Sie gelten nur, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 1 Zustandekommen des Vertrages und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (Auftragsbestätigung) des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung. Darin sind insbesondere Art, Umfang, Dauer und geplante Nutzung des Werkes definiert.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung (Change Request) und können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung und der Zeitplanung führen.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, folgende Zahlungen zu fordern:
30% der vereinbarten Vergütung als Anzahlung bei Vertragsabschluss.
30% der Vergütung nach Abschluss der Dreharbeiten.
Die Restzahlung ist fällig nach Abnahme des fertigen Werkes.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zur Begleichung der offenen Forderung einzustellen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien (z.B. Logos, Texte) rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien besitzt (z.B. an Musik, Bildern, Marken). Er stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung dieser Rechte entstehen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle am Drehort anwesenden Personen (Komparsen, Interviewpartner, Mitarbeiter) die notwendigen Einwilligungen zur Film- und Tonaufnahme (Model Releases) erteilt haben.
§ 4 Abnahme und Korrekturschleifen
Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber eine Rohfassung des Films zur Freigabe.
Der Auftraggeber hat das Recht auf 5 kostenfreie Korrekturschleifen (Revisions) zur Anpassung der Rohfassung. Diese Korrekturen müssen innerhalb von 21 Tagen nach Übergabe der Rohfassung schriftlich mitgeteilt werden.
Wünscht der Auftraggeber über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehende Änderungen, werden diese auf Basis eines Stundensatzes von 20€ zusätzlich berechnet.
Gibt der Auftraggeber die Endfassung des Werkes schriftlich frei oder äußert er sich innerhalb von [Anzahl] Tagen nach Übergabe der Endfassung nicht, gilt das Werk als abgenommen.
§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht am gesamten Werk, einschließlich der Rohmaterialien, verbleibt stets beim Auftragnehmer (dem Urheber).
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht am finalen Werk für den vereinbarten Nutzungszweck (z.B. Unternehmenswebsite, Social Media), soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält grundsätzlich kein Recht an den Rohdaten oder den Projektdateien, es sei denn, dies wurde gesondert und gegen eine zusätzliche Vergütung vereinbart.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk der vereinbarten Spezifikation entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme.
§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, Olpe.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

